Windpark Bruchsal Nord

Gemeinsam in eine nachhaltige Zukunft

Bruchsal setzt auf erneuerbare Energien: Gemeinsam entwickeln die Stadtwerke Bruchsal und die EnBW den Windpark Bruchsal Nord. Mit drei modernen Windenergieanlagen entsteht ein wichtiger Baustein für eine klimafreundliche und regionale Stromversorgung. Die Inbetriebnahme ist für das Jahr 2029 geplant.

Unser Ziel ist klar: Mehr regionale Energie, mehr Versorgungssicherheit und mehr Klimaschutz – direkt vor Ort.

ca. 21 MW

Megawatt Leistung haben die drei Windräder

ca. 0 Mio.kWh

Strom soll der Windpark jährlich erzeugen.

ca. 0 Tsd.

Haushalte können jährlich versorgt werden

Grüner Strom für Bruchsal 

Die drei Windenergieanlagen können künftig ca. 45% der Stromanschlüsse in Bruchsal mit regionaler und erneuerbarer Energie versorgen. Das stärkt die regionale Versorgung und reduziert gleichzeitig den CO2-Ausstoß.

Wissenswertes

Projektdetails

Der Windpark wird auf landwirtschaftlich genutzten Flächen nahe dem Eisenhut, dem höchsten Punkt Bruchsals, errichtet. Rund 20 Prozent der Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Bruchsal, die übrigen Flächen gehören privaten Grundstückseigentümern.

Die wichtigsten Projektdaten auf einen Blick

21

Megawatt

Gesamtleistung

175 Meter

Rotordurchmesser

  • Anzahl der Windenergieanlagen: 3
  • Anlagentyp: Moderne Binnenlandanlage
  • Hersteller: Enercon
  • Geplante Inbetriebnahme: 2029
  • Leistung: 7 Megawatt pro Anlage
  • Nabenhöhe: 175 Meter

Gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern

Ein Windpark entsteht nicht nur für die Region, sondern gemeinsam mit der Region. Deshalb legen wir großen Wert auf einen offenen Dialog.

Im Rahmen unserer Informationsveranstaltung beantworten wir Ihre Fragen. Die Antworten hierzu finden Sie unter FAQ (Sprungmarke). Auf dieser Website erläutern wir die Planungen und informieren transparent über den Projektfortschritt. Gleichzeitig fließen die Ergebnisse umfangreicher Fachgutachten in die Planung ein. Falls Sie weitere offene Fragen haben, schreiben Sie uns eine Mail unter Kontakt

Informationsveranstaltung

20.06.2026
9:00 – 13:00 Uhr
Marktplatz Bruchsal

Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen.

Projekttagebuch

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Entwicklung/Planung

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Genehmigungsverfahren

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Bauvorbereitung

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Errichtung

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Betrieb

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Bisher erreicht

Q1 2025

Beginn der artenschutzfachlichen Untersuchungen

Q2 2025

Start des Genehmigungsverfahrens

Q2+Q3 2025

Positiver Gemeinderats-Beschluss und Abschluss Gestattungsverträge

Q3 2025

Gründung der Windpark Bruchsal Nord GmbH & Co. KG

Nächste Schritte

2025/2026

Erstellung der Gutachten und Studien

Q4 2026

Beginn Genehmigungsverfahren

Q2 2027

Erhalt der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung

Q2 2028

Baubeginn

Q4 2029/Q1 2030

Inbetriebnahme des Windparks

Rücksicht auf Mensch und Natur

Voraussetzung für die Genehmigung eines Windparks sind zahlreiche Untersuchungen zum Natur-, Umwelt- und Anwohnerschutz. Dabei wird sorgfältig geprüft, ob die Anlagen mit allen Anforderungen vereinbar sind. 

Für den Windpark Bruchsal Nord werden unter anderem folgende Gutachten erstellt:

  • Schattenwurfprognose
  • Artenschutzgutachten für Vögel und Fledermäuse
  • Untersuchungen zu Biotopen und geschützten Arten
  • Bodengutachten
  • Standsicherheitsnachweise
  • Naturschutzfachliche Bewertungen
  • Schallimmissionsprognose

Erst wenn alle Anforderungen erfüllt sind, kann eine Genehmigung erteilt werden.


Selbst die Wahl des potenziellen Standorts ist nicht frei. Der Verband Region Karlsruhe weist geeignete Vorranggebiete für Windenergie aus. Bereits in diesem frühen Planungsstadium werden Hinweise und Stellungnahmen von Fachbehörden, Verbänden und weiteren Interessengruppen berücksichtigt.

Artenschutz – die Natur im Blick

Der Schutz von Tieren und Lebensräumen hat bei der Planung des Windparks Bruchsal Nord einen hohen Stellenwert.

Seit Anfang 2025 untersuchten Fachgutachter den geplanten Standort über alle Jahreszeiten hinweg. Dabei werden unter anderem Brutvögel, Zugvögel, Fledermäuse sowie weitere geschützte Tierarten erfasst.

Die Experten beobachten, welche Arten im Gebiet vorkommen, welche Flugrouten genutzt werden und ob besondere Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Sollten sensible Bereiche festgestellt werden, können beispielsweise Anlagenstandorte angepasst oder zeitweise Abschaltungen vorgesehen werden, um Tiere zusätzlich zu schützen.

Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden von den zuständigen Behörden geprüft und fließen direkt in das Genehmigungsverfahren ein.

Schallschutz – Was hört man von einem Windrad?

Eine häufige Frage betrifft die Geräusche von Windenergieanlagen. Deshalb wird bereits vor der Genehmigung eine detaillierte Schallimmissionsprognose erstellt. Dabei berechnen unabhängige Fachbüros mithilfe anerkannter Verfahren, wie sich die Schallausbreitung unter verschiedenen Wetterbedingungen verhält.

Berücksichtigt werden unter anderem:

  • die Leistung der Anlagen,
  • die Entfernung zu Wohngebieten,
  • die Topografie des Geländes,
  • Windrichtung und Windgeschwindigkeit.

Für Wohngebiete gelten gesetzlich festgelegte Grenzwerte. Diese liegen nachts zwischen 35 Dezibel (für reine Wohngebiete) und 40 Dezibel (für allgemeine Wohngebiete).

Zum Vergleich:

  • Raschelnde Blätter: etwa 30 Dezibel
  • Flüstern: etwa 35 Dezibel
  • Leises Gespräch, moderner Kühlschrank: etwa 40 Dezibel
  • Normale Zimmerlautstärke: etwa 50 Dezibel

Die Berechnungen für den Windpark Bruchsal Nord zeigen, dass die gesetzlichen Immissionsrichtwerte an allen relevanten Wohngebäuden eingehalten beziehungsweise unterschritten werden. 

Schattenwurf – Genau geregelt und automatisch überwach

Auch der sogenannte periodische Schattenwurf wird im Genehmigungsverfahren untersucht. Dabei berechnen Fachgutachter exakt, wann und wie lange ein rotierender Schatten theoretisch auf ein Wohngebäude treffen könnte.

Für Deutschland gelten strenge Vorgaben: Wohngebäude dürfen maximal 30 Stunden pro Jahr und maximal 30 Minuten pro Tag im Schatten eines Windrads liegen.

Moderne Windenergieanlagen verfügen über automatische Abschaltsysteme. Sobald die zulässigen Werte erreicht werden könnten, wird die betreffende Anlage automatisch gestoppt.

Da sich der Windpark Bruchsal Nord auf landwirtschaftlichen Flächen mit großem Abstand zur Wohnbebauung befindet, werden die gesetzlichen Anforderungen problemlos eingehalten.

Abstand zu Wohnhäusern – in jeder Hinsicht geprüft

In Baden-Württemberg gibt es keinen pauschalen gesetzlichen Mindestabstand zu Wohnhäusern. Der Richtwert beträgt 700 Meter Entfernung – bereits in diesem Umkreis zu den Windrädern befinden sich keine Häuser.

Entscheidend ist vielmehr, dass die gesetzlichen Vorgaben zum Schall- und Gesundheitsschutz sowie Schattenwurf eingehalten werden. Diese werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens umfassend geprüft. Die geplanten Anlagenstandorte wurden so gewählt, dass die Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfüllt werden.

Bis zum äußersten Ausläufer von Bruchsal sind es ca. 1,2 Kilometer. In dieser Entfernung würde ein Geräusch der Windkraftanlagen weitaus leiser sein als viele Alltagsgeräusche (vergleichbar mit dem Blätterrauschen in Bäumen) und würde im allgemeinen Klangbild der Umgebung untergehen. Und etwa in dieser Entfernung endet auch der maximale Schattenwurf bei flachem Sonnenstand. In der Stadt wird also nur die Energie unserer Windräder ankommen.

Windmessungen vor Ort

Ab Herbst 2026 wird die Windgeschwindigkeit am Standort mit einem modernen LiDAR-Messgerät erfasst. Das System sendet ungefährliche Infrarot-Lichtimpulse aus und misst damit die Windgeschwindigkeit in Höhen zwischen 80 und 200 Metern. Die Messungen laufen über einen Zeitraum von etwa zwölf Monaten und liefern wichtige Daten für die Feinplanung des Windparks

Die Experten beobachten, welche Arten im Gebiet vorkommen, welche Flugrouten genutzt werden und ob besondere Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Sollten sensible Bereiche festgestellt werden, können beispielsweise Anlagenstandorte angepasst oder zeitweise Abschaltungen vorgesehen werden, um Tiere zusätzlich zu schützen.

Seit Anfang 2025 untersuchten Fachgutachter den geplanten Standort über alle Jahreszeiten hinweg. Dabei werden unter anderem Brutvögel, Zugvögel, Fledermäuse sowie weitere geschützte Tierarten erfasst.Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden von den zuständigen Behörden geprüft und fließen direkt in das Genehmigungsverfahren ein.

Starke Partner für die Energiewende

Der Windpark Bruchsal Nord ist ein Gemeinschaftsprojekt der Stadtwerke Bruchsal und der EnBW. Gemeinsam bündeln wir regionale Verankerung, technisches Know-how und langjährige Erfahrung im Ausbau erneuerbarer Energien. So entsteht ein Projekt, das die Energieversorgung vor Ort stärkt, zum Klimaschutz beiträgt und langfristig einen Mehrwert für die Region schafft.


Häufig gestellte Fragen

Warum wird der Windpark Bruchsal Nord gebaut?
Der Strombedarf in Deutschland steigt, gleichzeitig sollen fossile Energieträger wie Kohle und Erdgas schrittweise ersetzt werden. Windenergie zählt zu den effizientesten erneuerbaren Energiequellen und kann große Mengen Strom regional erzeugen.
Der Windpark Bruchsal Nord trägt dazu bei, die Energieversorgung vor Ort zu stärken, den Ausstoß von CO₂ zu reduzieren und unabhängiger von Energieimporten zu werden.
Warum wurde dieser Standort ausgewählt?
Der Standort Bruchsal Nord wurde nicht zufällig ausgewählt. Bereits im Rahmen der Regionalplanung wurden in einem umfangreichen Auswahlprozess zahlreiche Flächen auf ihre Eignung geprüft. Dabei spielen unter anderem Windverhältnisse, Naturschutz, Siedlungsabstände, Landschaftsbild und technische Voraussetzungen eine wichtige Rolle.

Der Standort gehört zu den Flächen, die nach umfangreichen Untersuchungen als besonders geeignet für die Windenergienutzung eingestuft wurden und zugleich möglichst geringe Auswirkungen auf Anwohner und Natur haben.
Wie werden Natur und Tiere geschützt?
Der Schutz von Natur und Artenvielfalt spielt bei der Planung des Windparks eine zentrale Rolle. Bevor eine Genehmigung erteilt werden kann, untersuchen unabhängige Fachgutachter über mehrere Jahreszeiten hinweg, welche Tier- und Pflanzenarten im Gebiet vorkommen.

Die Ergebnisse fließen direkt in die Planung ein. So können Standorte optimiert oder zusätzliche Schutzmaßnahmen festgelegt werden. Ziel ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien und den Schutz von Natur und Landschaft bestmöglich miteinander zu verbinden.
Wie wird sichergestellt, dass die Menschen in Bruchsal vor Lärm geschützt sind?
Für Windenergieanlagen gelten strenge gesetzliche Vorgaben zum Schallschutz. Sie dürfen speziell in der Nacht maximal 35 dB für reine Wohngebiete und 40 dB für allgemeine Wohngebiete erzeugen – und das draußen vor dem Haus. Das ist kaum mehr als ein Flüstern. Und mit gekipptem Fenster sinkt das Geräusch noch einmal auf ca. 20–25 dB. Das ist ungefähr die Lautstärke des Atemgeräuschs.

Sollten Grenzwerte theoretisch überschritten werden, müssen zusätzliche Maßnahmen umgesetzt werden. Beispielsweise können Anlagen im Nachtbetrieb langsamer und damit  leiser betrieben werden.
Welchen Nutzen hat Bruchsal von den Windkraftanlagen?
Neben klimafreundlichem Strom profitieren Kommunen und regionale Partner von den Einnahmen des Projekts. Darüber hinaus entstehen Wertschöpfung, Gewerbesteuereinnahmen und langfristige Investitionen in die Region.

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