Grüner Strom für Bruchsal
Die drei Windenergieanlagen können künftig ca. 45% der Stromanschlüsse in Bruchsal mit regionaler und erneuerbarer Energie versorgen. Das stärkt die regionale Versorgung und reduziert gleichzeitig den CO2-Ausstoß.
Wissenswertes
Projektdetails
Der Windpark wird auf landwirtschaftlich genutzten Flächen nahe dem Eisenhut, dem höchsten Punkt Bruchsals, errichtet. Rund 20 Prozent der Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Bruchsal, die übrigen Flächen gehören privaten Grundstückseigentümern.
Die wichtigsten Projektdaten auf einen Blick
21
Megawatt
Gesamtleistung
175 Meter
Rotordurchmesser
- Anzahl der Windenergieanlagen: 3
- Anlagentyp: Moderne Binnenlandanlage
- Hersteller: Enercon
- Geplante Inbetriebnahme: 2029
- Leistung: 7 Megawatt pro Anlage
- Nabenhöhe: 175 Meter
Gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern

Ein Windpark entsteht nicht nur für die Region, sondern gemeinsam mit der Region. Deshalb legen wir großen Wert auf einen offenen Dialog.
Im Rahmen unserer Informationsveranstaltung beantworten wir Ihre Fragen. Die Antworten hierzu finden Sie unter FAQ (Sprungmarke). Auf dieser Website erläutern wir die Planungen und informieren transparent über den Projektfortschritt. Gleichzeitig fließen die Ergebnisse umfangreicher Fachgutachten in die Planung ein. Falls Sie weitere offene Fragen haben, schreiben Sie uns eine Mail unter Kontakt
Informationsveranstaltung
20.06.2026
9:00 – 13:00 Uhr
Marktplatz Bruchsal
Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen.
Projekttagebuch
Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et

Entwicklung/Planung
Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor.
Genehmigungsverfahren
Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor.
Bauvorbereitung
Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor.
Errichtung
Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor.
Betrieb
Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor.
Bisher erreicht
Q1 2025
Beginn der artenschutzfachlichen Untersuchungen
Q2 2025
Start des Genehmigungsverfahrens
Q2+Q3 2025
Positiver Gemeinderats-Beschluss und Abschluss Gestattungsverträge
Q3 2025
Gründung der Windpark Bruchsal Nord GmbH & Co. KG
Nächste Schritte
2025/2026
Erstellung der Gutachten und Studien
Q4 2026
Beginn Genehmigungsverfahren
Q2 2027
Erhalt der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung
Q2 2028
Baubeginn
Q4 2029/Q1 2030
Inbetriebnahme des Windparks
Rücksicht auf Mensch und Natur
Voraussetzung für die Genehmigung eines Windparks sind zahlreiche Untersuchungen zum Natur-, Umwelt- und Anwohnerschutz. Dabei wird sorgfältig geprüft, ob die Anlagen mit allen Anforderungen vereinbar sind.
Für den Windpark Bruchsal Nord werden unter anderem folgende Gutachten erstellt:
- Schattenwurfprognose
- Artenschutzgutachten für Vögel und Fledermäuse
- Untersuchungen zu Biotopen und geschützten Arten
- Bodengutachten
- Standsicherheitsnachweise
- Naturschutzfachliche Bewertungen
- Schallimmissionsprognose
Erst wenn alle Anforderungen erfüllt sind, kann eine Genehmigung erteilt werden.
Selbst die Wahl des potenziellen Standorts ist nicht frei. Der Verband Region Karlsruhe weist geeignete Vorranggebiete für Windenergie aus. Bereits in diesem frühen Planungsstadium werden Hinweise und Stellungnahmen von Fachbehörden, Verbänden und weiteren Interessengruppen berücksichtigt.
Artenschutz – die Natur im Blick
Der Schutz von Tieren und Lebensräumen hat bei der Planung des Windparks Bruchsal Nord einen hohen Stellenwert.
Seit Anfang 2025 untersuchten Fachgutachter den geplanten Standort über alle Jahreszeiten hinweg. Dabei werden unter anderem Brutvögel, Zugvögel, Fledermäuse sowie weitere geschützte Tierarten erfasst.
Die Experten beobachten, welche Arten im Gebiet vorkommen, welche Flugrouten genutzt werden und ob besondere Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Sollten sensible Bereiche festgestellt werden, können beispielsweise Anlagenstandorte angepasst oder zeitweise Abschaltungen vorgesehen werden, um Tiere zusätzlich zu schützen.
Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden von den zuständigen Behörden geprüft und fließen direkt in das Genehmigungsverfahren ein.


Schallschutz – Was hört man von einem Windrad?
Eine häufige Frage betrifft die Geräusche von Windenergieanlagen. Deshalb wird bereits vor der Genehmigung eine detaillierte Schallimmissionsprognose erstellt. Dabei berechnen unabhängige Fachbüros mithilfe anerkannter Verfahren, wie sich die Schallausbreitung unter verschiedenen Wetterbedingungen verhält.
Berücksichtigt werden unter anderem:
- die Leistung der Anlagen,
- die Entfernung zu Wohngebieten,
- die Topografie des Geländes,
- Windrichtung und Windgeschwindigkeit.
Für Wohngebiete gelten gesetzlich festgelegte Grenzwerte. Diese liegen nachts zwischen 35 Dezibel (für reine Wohngebiete) und 40 Dezibel (für allgemeine Wohngebiete).
Zum Vergleich:
- Raschelnde Blätter: etwa 30 Dezibel
- Flüstern: etwa 35 Dezibel
- Leises Gespräch, moderner Kühlschrank: etwa 40 Dezibel
- Normale Zimmerlautstärke: etwa 50 Dezibel
Die Berechnungen für den Windpark Bruchsal Nord zeigen, dass die gesetzlichen Immissionsrichtwerte an allen relevanten Wohngebäuden eingehalten beziehungsweise unterschritten werden.
Schattenwurf – Genau geregelt und automatisch überwach
Auch der sogenannte periodische Schattenwurf wird im Genehmigungsverfahren untersucht. Dabei berechnen Fachgutachter exakt, wann und wie lange ein rotierender Schatten theoretisch auf ein Wohngebäude treffen könnte.
Für Deutschland gelten strenge Vorgaben: Wohngebäude dürfen maximal 30 Stunden pro Jahr und maximal 30 Minuten pro Tag im Schatten eines Windrads liegen.
Moderne Windenergieanlagen verfügen über automatische Abschaltsysteme. Sobald die zulässigen Werte erreicht werden könnten, wird die betreffende Anlage automatisch gestoppt.
Da sich der Windpark Bruchsal Nord auf landwirtschaftlichen Flächen mit großem Abstand zur Wohnbebauung befindet, werden die gesetzlichen Anforderungen problemlos eingehalten.

Abstand zu Wohnhäusern – in jeder Hinsicht geprüft
In Baden-Württemberg gibt es keinen pauschalen gesetzlichen Mindestabstand zu Wohnhäusern. Der Richtwert beträgt 700 Meter Entfernung – bereits in diesem Umkreis zu den Windrädern befinden sich keine Häuser.
Entscheidend ist vielmehr, dass die gesetzlichen Vorgaben zum Schall- und Gesundheitsschutz sowie Schattenwurf eingehalten werden. Diese werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens umfassend geprüft. Die geplanten Anlagenstandorte wurden so gewählt, dass die Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfüllt werden.
Bis zum äußersten Ausläufer von Bruchsal sind es ca. 1,2 Kilometer. In dieser Entfernung würde ein Geräusch der Windkraftanlagen weitaus leiser sein als viele Alltagsgeräusche (vergleichbar mit dem Blätterrauschen in Bäumen) und würde im allgemeinen Klangbild der Umgebung untergehen. Und etwa in dieser Entfernung endet auch der maximale Schattenwurf bei flachem Sonnenstand. In der Stadt wird also nur die Energie unserer Windräder ankommen.


Windmessungen vor Ort
Ab Herbst 2026 wird die Windgeschwindigkeit am Standort mit einem modernen LiDAR-Messgerät erfasst. Das System sendet ungefährliche Infrarot-Lichtimpulse aus und misst damit die Windgeschwindigkeit in Höhen zwischen 80 und 200 Metern. Die Messungen laufen über einen Zeitraum von etwa zwölf Monaten und liefern wichtige Daten für die Feinplanung des Windparks
Die Experten beobachten, welche Arten im Gebiet vorkommen, welche Flugrouten genutzt werden und ob besondere Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Sollten sensible Bereiche festgestellt werden, können beispielsweise Anlagenstandorte angepasst oder zeitweise Abschaltungen vorgesehen werden, um Tiere zusätzlich zu schützen.
Seit Anfang 2025 untersuchten Fachgutachter den geplanten Standort über alle Jahreszeiten hinweg. Dabei werden unter anderem Brutvögel, Zugvögel, Fledermäuse sowie weitere geschützte Tierarten erfasst.Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden von den zuständigen Behörden geprüft und fließen direkt in das Genehmigungsverfahren ein.
Starke Partner für die Energiewende
Der Windpark Bruchsal Nord ist ein Gemeinschaftsprojekt der Stadtwerke Bruchsal und der EnBW. Gemeinsam bündeln wir regionale Verankerung, technisches Know-how und langjährige Erfahrung im Ausbau erneuerbarer Energien. So entsteht ein Projekt, das die Energieversorgung vor Ort stärkt, zum Klimaschutz beiträgt und langfristig einen Mehrwert für die Region schafft.
Häufig gestellte Fragen
Der Windpark Bruchsal Nord trägt dazu bei, die Energieversorgung vor Ort zu stärken, den Ausstoß von CO₂ zu reduzieren und unabhängiger von Energieimporten zu werden.
Der Standort gehört zu den Flächen, die nach umfangreichen Untersuchungen als besonders geeignet für die Windenergienutzung eingestuft wurden und zugleich möglichst geringe Auswirkungen auf Anwohner und Natur haben.
Die Ergebnisse fließen direkt in die Planung ein. So können Standorte optimiert oder zusätzliche Schutzmaßnahmen festgelegt werden. Ziel ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien und den Schutz von Natur und Landschaft bestmöglich miteinander zu verbinden.
Sollten Grenzwerte theoretisch überschritten werden, müssen zusätzliche Maßnahmen umgesetzt werden. Beispielsweise können Anlagen im Nachtbetrieb langsamer und damit leiser betrieben werden.
Weitere Fragen und Antworten finden Sie hier …

